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FG München: Einheitliches Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer Auftreten einer noch nicht im Handelsregister eingetragenen KG Umdeutung eines zunächst als Änderungsbescheid bezeichneten Verwaltungsakts in einen Erstbescheid
Urteil vom 25.06.2025 – 4 K 1198/22
FG München: Einheitliches Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer Grunderwerbsteuer nach den Grundsätzen zum einheitlichen Vertragswerk durch Gründung einer GmbH Co KG, die ein Grundstück kaufen, in Wohnungs- und Teileigentum aufteilen, durch ihre Komplementärin bebauen und jedem Gesellschafter sofort einen Anspruch auf eine feststehende Wohnung samt Tiefgarage verschaffen soll
Urteil vom 25.06.2025 – 4 K 1196/22